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 – Jesuiten-Flüchtlingsdienst

Menschlichkeit, Würde und Gerechtigkeit für den Nahen Osten!

Gemeinsam mit 36 anderen Hilfsorganisationen begrüßt der Jesuiten-Flücht­lings­dienst (JRS) den Waffenstillstand zwischen den Kriegsparteien im Gazastreifen. Im Libanon und in Syrien stehen die JRS-Teams weiter, an der Seite der Leidtragenden der Auseinandersetzungen.

In der gemeinsamen Erklärung stellen die Nichtregierungsorganisationen an alle Parteien fünf Forderungen: Vollumfängliches Einhalten der Bedingungen zum Waffenstillstand, ungehinderter Zugang zu humanitären Hilfsangeboten, Schutz der Zivilbevölkerung und kritischer Infrastruktur, Aufklärung von Verstößen gegen das Völkerrecht, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu respektieren sowie Einsatz für einen dauerhaften Frieden.

Die Erklärung vom 22. Januar 2025 im Wortlaut:

Wir begrüßen die Ankündigung einer Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas, die einen ersten Schritt darstellt, um das überwältigende Leid zu verringern, das durch 15 Monate brutalen Konflikts verursacht wurde.

Seit dem 7. Oktober 2023 wurden mindestens 48.200 Menschen getötet, darunter über 46.600 Palästinenser und 1.600 Israelis. Viele weitere Leichen werden vermutlich noch unter den Trümmern begraben sein, die einst Wohnungen, Krankenhäuser, Geschäfte und Schulen im Gazastreifen waren. Jedes verlorene Leben verdeutlicht die enormen menschlichen Kosten dieses Konflikts und unterstreicht die dringende Notwendigkeit für Frieden.

Wir schließen uns den Aussagen unserer Mitglieds- und Partnerorganisationen an und heben folgende Prioritäten hervor:

  1. Einhaltung der Waffenruhebedingungen:
    Alle Parteien müssen sich strikt an die Bestimmungen der Waffenruhe halten, einschließlich der Freilassung israelischer Geiseln und palästinensischer Gefangener sowie der Ermöglichung humanitärer Hilfe für die Zivilbevölkerung im Gazastreifen.
  2. Ungehinderter humanitärer Zugang:
    Blockaden müssen unverzüglich aufgehoben werden, um Hilfe in dem für die akuten Bedürfnisse erforderlichen Umfang zu ermöglichen. Essenzielle Dienstleistungen wie Strom und Wasser müssen wiederhergestellt werden.
  3. Schutz von Zivilpersonen und Infrastruktur:
    Alle Parteien müssen das humanitäre Völkerrecht und die Menschen­rechte einhalten, um Zivilpersonen und die verbleibende kritische Infrastruktur, einschließlich Krankenhäuser und Schulen, zu schützen. Vertriebene Palästinenserinnen und Palästinenser müssen sicher in ihre Häuser zurück­kehren können und umfassende Unter­stützung beim Wieder­auf­bau ihres Lebens und ihrer Lebensgrundlagen erhalten.
  4. Rechenschaftspflicht und Gerechtig­keit:
    Es ist von entscheidender Bedeutung, diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, die gegen internationales Recht verstoßen haben, einschließlich Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, um zukünftige Gräueltaten zu verhindern und die Menschen­rechte zu wahren. Untersuchungsmissionen und die Arbeit internationaler Gerichte müssen von allen respektiert werden.
  5. Engagement für dauerhaften Frieden:
    Die internationale Gemeinschaft muss sich weiterhin für eine dauerhafte Waffenruhe und die Behebung der Konfliktursachen einsetzen, einschließlich der illegalen Besetzung palästinensischer Gebiete durch Israel.

Die International Council of Voluntary Agencies (ICVA) und unsere Mitglieder stehen bereit, koordinierte humanitäre Bemühungen zu unterstützen. Wir fordern alle Beteiligten auf, lokale Akteure einzubinden und gemeinsam an einer nachhaltigen Lösung für alle betroffenen Gemeinschaften zu arbeiten. Der Weg zu dauerhaftem Frieden erfordert ein unerschütterliches Engagement für Menschlichkeit, Würde und Gerechtig­keit.

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