– Klimakrise

Das Ende der Zivilisation nicht einfach hinnehmen!

Am 16. Mai 2023 wurden der in Nürnberg wohnende Jesuitenpater und Wissenschaftler Dr. Jörg Alt, sowie die in Bayreuth wohnende Wissenschaftlerin Dr. Cornelia Huth und Geoökologie-Student Luca Thomas vom Amtsgericht München wegen Nötigung schuldig gesprochen und zu je zehn Tagessätzen Strafe in unterschiedlicher Höhe verurteilt. Sie hatten mit einer Straßenblockade auf die Klimakrise aufmerksam gemacht. Dagegen gehen die Betroffenen jetzt in Revision. Denn auch wenn die Geldstrafen gering sind, handelt es sich um einen Schuldspruch, während sie sich nach wie vor als unschuldig und ihr Tun als gerechtfertigt und angemessen betrachten.

Begründet wird die Revision mit Fehlern bei der Prüfung des rechtfertigenden Notstands (§ 34 Strafgesetzbuch). Danach können Straftaten gerechtfertigt werden, die Gefahren abwenden sollen.

Das Amtsgericht geht in seinem Urteil davon aus, dass die gesamte menschliche Zivilisation gefährdet ist. Es nimmt auch an, dass mildere Mittel wie Demonstrationen und Petitionen nicht so geeignet sind wie Straßenblockaden, um auf die Klimakrise aufmerksam zu machen. Trotzdem lehnt es die Rechtfertigung ab. Ziviler Ungehorsam könne auch in der Klimakrise kein angemessenes Mittel sein. Begründet hat das Amtsgericht seine Auffassung damit, dass ansonsten alle politischen Straftaten gerechtfertigt werden müssten.

„Rechtlich trifft das nicht zu. Nach § 34 StGB muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Interesse an der Gefahrenabwehr wesentlich überwiegt. Der Notstand kann also nicht jede politische motivierte Straftat rechtfertigen. Wenn aber die menschliche Zivilisation auf dem Spiel steht, liegt eine Rechtfertigung von Straßenblockaden nahe.“ erläutert Verteidiger Dr. Mathis Bönte.

„Das Amtsgericht meint also, dass wir das Ende der Zivilisation einfach hinnehmen müssen, wenn Demonstrationen, Offene Briefe, Diskussionen und Petitionen nicht ausreichen. Das habe ich nachweislich lange genug ohne Erfolg versucht, das kommt deshalb für mich nicht länger in Betracht,“ stellt Angeklagter Jörg Alt dar.

Die Angeklagte Cornelia Huth ergänzt: „Ich kann nachvollziehen, dass es für die Autofahrer ärgerlich ist, wenn sie im Stau stehen. Mich hat das auch einiges an Überwindung gekostet. Aber ich halte es für wichtiger, dass wir zum Wohle unserer Kinder und Kindeskinder jetzt entschlossene Maßnahmen ergreifen, unsere Treibhausgasemissionen zu senken und dadurch den Klimakollaps vermeiden.“

Über die Revision wird das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden. Das hatte im April eine Rechtfertigung wegen Notstands abgelehnt, weil mildere Mittel wie Demonstrationen und Petition zur Verfügung stehen. Zu den Angeklagten des damaligen Verfahrens gehörte auch Luca Thomas, den diese Argumentation nach wie vor fassungslos macht:

„Ich war bei Fridays for Future und habe da schon all das probiert, worauf das Bayerische Oberste Landesgericht uns hingewiesen hat. Zur Letzten Generation bin ich erst gegangen, als ich festgestellt habe, dass das nicht ausreicht. Machen sich die Richter Gedanken darüber, wie solche Hinweise für uns klingen?“

Jedenfalls wird das Bayerische Oberste Landesgericht jetzt die Möglichkeit haben, die eigene Entscheidung zu korrigieren.

„Das halte ich aus rechtlichen Gründen für dringend geboten,“ erläutert Verteidiger Dr. Mathis Bönte. „Denn mildere Mittel schließen den rechtfertigenden Notstand nur dann zwingend aus, wenn sie mindestens gleich geeignet sind. Das lernen Jurastudierende schon im ersten Semester.“

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