– Franz-Xaver-Stiftung

Was Sie geben, bleibt!

Eine Spende hilft dort, wo Unter­stützung jetzt dringend gebraucht wird. Eine Zustiftung in unsere Franz-Xaver-Stiftung geht einen Schritt weiter: Sie schafft eine verlässliche Grundlage für die Hilfe von morgen und übermorgen.

Sie möchten mit uns Zukunft stiften? Gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen, beraten Sie vertraulich und unverbindlich oder senden Ihnen unsere Stiftungsbroschüre zu.

Aus Kapital wird Zukunft: So funktioniert eine Zustiftung

Ihr Beitrag erhöht das Kapital der Franz-Xaver-Stiftung. Dieses Kapital bleibt dauerhaft erhalten und wird verantwortungsvoll angelegt. Seine Erträge fördern Jahr für Jahr die Arbeit von jesuitenweltweit.

So wird aus einer einmaligen Entscheidung eine Hilfe, die weiterwirkt. Für Kinder, Fami­lien und ganze Gemeinschaften. Heute und in kommenden Generationen.

  1. Sie stiften zu
    Ihre Zustiftung erhöht das Kapital der Franz-Xaver-Stiftung. Außer Geldbeträgen können auch Immobilien, Wertpapiere und Wertgegenstände zugestiftet werden.
     
  2. Das Kapital bleibt erhalten
    Es wird sicher, rentabel und nach ethischen Kriterien angelegt.
     
  3. Die Erträge helfen jedes Jahr
    Die jährlichen Erträge fließen in Projekte von jesuitenweltweit.
     
  4. Die Wirkung setzt sich fort
    So entsteht eine beständige und verlässlich planbare Hilfe

Der Weg, der zu Ihnen passt

  • Allgemeine Zustiftung ab 1.000 Euro
    Die Erträge fördern die dringendste weltweite Arbeit in den Partnerprojekten von jesuitenweltweit. Mit einer allgemeinen Zustiftung helfen Sie dort, wo die Not am größten ist.
     
  • Zustiftung mit Zweckbindung ab 5.000 Euro
    Sie wählen einen der Förderbereiche, der Ihnen besonders am Herzen liegt, und dem sie die jährlichen Erträge zugute kommen lassen. 
    Unsere Förderbereiche: Kindern helfen · Not lindern · Frauen stärken · Glauben verkünden · Gesundheit fördern · Gerechtig­keit schaffen · Bildung ermöglichen
     
  • Stiftungsfonds mit eigenem Namen ab 50.000 Euro
    Sie verbinden Ihre Zustiftung mit Ihrem eigenen Namen und entscheiden sich für einen Förderbereich. Im Anschluss treffen Sie jährlich in Absprache mit dem Stiftungsvorstand die Entscheidung, für welches konkrete Projekt die Erträge Ihres Stiftungsfonds verwendet werden.
     
  • Treuhandstiftung – Ihre Stiftung unter dem Dach der Franz-Xaver-Stiftung
    Bei der Errichtung Ihrer Treuhandstiftung ab 250.000 Euro legen Sie Namen und Zweck der Stiftung fest, erarbeiten wir gemeinsam die Satzung und schließen den Treuhandvertrag, werden Girokonto und Depot eröffnet und die Gemeinnützigkeit beantragt.
    Der Vorstand der Franz-Xaver Stiftung verwaltet Ihre Stiftung, ohne ein Honorar in Rechnung zu stellen. Im Einklang mit der Satzung legen Sie gemeinsam mit dem Vorstand fest, für welches Projekt der Ertrag verwendet werden soll.

Meine Entscheidung, mein Beitrag

„Seit meiner Schulzeit im Internat der Jesuiten fühle ich mich dem Orden verbunden, der in mancherlei Hinsicht meine Lebensvorstellungen geprägt hat.

Darum habe ich mich entschieden, meine Treuhandstiftung unter dem Dach der Franz-Xaver-Stiftung zu gründen.

Ich möchte dazu beitragen, menschliche Not zu lindern – durch Nothilfe, Bildung, oder Pastoralprojekte.”

Klaus Janssen

Zustiftung durch das Testament

Sie können die Franz-Xaver-Stiftung bzw. Ihre eigene Treuhandstiftung im Testament bedenken und diese entweder als Erbin einsetzen oder durch ein Vermächtnis bedenken. Gerne geben wir weitere Auskünfte im persönlichen Gespräch

Jahr für Jahr aufs Neue

  • Die Franz-Xaver Stiftung investiert das Kapital in Wertpapiere und erzielt durchschnittlich eine jährliche Wertsteigerung von ca. 5 bis 6 Prozent. Aufgrund der Inflation geht ein Teil des Ertrags in den Kapitalerhalt.
  • Durchschnittlich können 3,5 % des Ertrags zur Förderung von Projekten ausgeschüttet werden, 2026 eine Summe von 580.000 Euro.
  • Stiften Sie der Franz-Xaver Stiftung einen Betrag von 10.000 Euro, bleibt dieses Kapital erhalten und schüttet jährlich ca. 300 bis 400 Euro für die Projektarbeit aus.

Steuerliche Aspekte des Stiftens

1. Besonders hoher Sonderausgabenabzug

Ein wesentlicher steuerlicher Vorteil einer Zustiftung oder einer Treuhandstiftung ist der besondere Sonderausgabenabzug nach § 10b Abs. 1a EStG:

  • Zuwendungen von bis zu 1 Mio. Euro können zusätzlich zu den regulären Höchstbeträgen für Spenden steuerlich geltend gemacht werden.
  • Bei zusammenveranlagten Ehegatten erhöht sich der Höchstbetrag auf 2 Mio. Euro.
  • Der Betrag kann auf einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren verteilt werden.
  • Der besondere Abzugsbetrag kann grundsätzlich nur einmal innerhalb dieses Zehnjahreszeitraums in Anspruch genommen werden.

Wichtig: Gegenüber regulärem Spendenabzug sind Zustiftungen nicht auf einen bestimmten Prozentsatz des Gesamtbetrags der Einkünfte begrenzt!

2. Weitergabe einer Erbschaft oder Schenkung

Auch die Weitergabe einer erhaltenen Erbschaft oder Schenkung an eine gemeinnützige Stiftung kann steuerlich besonders attraktiv sein: Nach § 29 ErbStG entfällt die auf eine Erbschaft oder Schenkung anfallende Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer, wenn das erworbene Vermögen innerhalb von 24 Monaten in den Kapitalstock einer steuerbegünstigten Stiftung übertragen wird.

Eine bereits entrichtete Steuer wird vom Finanzamt erstattet.

Beispiel: Sie erben von Ihrer Tante 120.000 Euro. Nach Abzug Ihres persönlichen Freibetrags von 20.000 Euro wären grundsätzlich 100.000 Euro steuerpflichtig. Übertragen Sie diesen steuerpflichtigen Teil innerhalb der gesetzlichen Frist auf eine gemeinnützige Stiftung, müssen Sie keine Erbschaftssteuer bezahlen.

3. Steuerliche Befreiung

Gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer befreit. Sollten Sie sich überlegen uns eine Immobilie zu übertragen und zu stiften, so entfällt ebenfalls die Grunderwerbsteuer.

Zukunft beginnt mit Ihrer Entscheidung!

Eine Zustiftung ist eine persönliche Entscheidung. Deshalb nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und beraten Sie vertraulich und unverbindlich. Gerne senden wir Ihnen auch unsere Stiftungsbroschüre zu.

Sie möchten die Franz-Xaver-Stiftung schon heute unterstützen?

Überweisen Sie Ihre Zustiftung ab 1.000 Euro mit dem Verwendungszweck Zustiftung und ggf. dem gewünschten Förderbereich. Im Abschluss erhalten Sie zeitnah eine Zuwendungsbescheinigung.

Franz-Xaver-Stiftung: Liga Bank
IBAN: DE32 7509 0300 0005 1336 61


Ihre Ansprechpartner bei der der Franz-Xaver-Stiftung

Sie erreichen uns unter (0911) 23 46-160 oder per Mail: info@jesuitenweltweit.de

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BIC:GENO DEF1 M05